Allgemeine Geschäftsbedingungen R&R Metallbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen R&R Service Team GbR
(Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
1. Allgemeines
Wir fertigen und liefern ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Durch die Annahme unseres Angebotes erklärt der Besteller sein Einverständnis mit unseren Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Bestellers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklären. Unsere Rechnungen sind, sofern hier nicht Individualvereinbarungen getroffen wurden, sofort nach Rechnungslegung rein netto ohne Abzug durch Überweisung zu bezahlen. Wird von unserer Seite die Möglichkeit eines Skontoabzugs gewährt, ist hier ebenso das Rechnungsdatum zur Berechnung der Frist maßgebend. Für den Fall der verspäteten Bezahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern wir nicht in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
2. Vertrag
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
Unsere Preise (Stundensatz, Notdienstpauschale, KFZ-Pauschale und An- und Abfahrt) sind jederzeit einsehbar auf https://www.rundr-metallbau.de/downloads . Sollten Sie den Downloadbereich nicht finden, dann helfen wir Ihnen gerne weiter und senden Ihnen die gewünschten Unterlagen elektronisch zu. Die in unserem Angebot genannten Preise sind Netto-Preise, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung und Montage gültigen Mehrwertsteuer.
Für unsere Kunden, die einen aktuellen Rahmenvertrag mit uns haben gelten die auf unserer Webseite angegebenen Preise nicht. Für diese Kunden gelten selbstverständlich die individuell in den Rahmenverträgen hinterlegten Stundensätze und Nebenkosten.
Da wir eine breite Palette an Materialien verwenden und diese ständig herstellerbedingt schwanken, können wir diese natürlich in keinen Listen verfassen und bereitstellen. Diese Positionen werden individuell nach aktuellen Preisgrundlagen abgerechnet.
4. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Bei Überschreiten eines verbindlichen Liefertermins hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist und Ablehnungsandrohung ist der Besteller berechtigt, wenn ihm bis zu diesem Zeitpunkt kein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Betriebsstörungen sowie Lieferverzug eines Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten und sonstige unverschuldete Ereignisse gleich. Dem Auftraggeber werden solche Hinderungsgründe unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Teile und Materialien bleiben bis zur Erfüllung unserer kompletten Forderung aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum und dürfen nicht weiterveräußert werden.
7. Gewährleistung
Mängel an einem Teil der von uns gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Die Bemängelung wird ausschließlich auf den Mangel begrenzt. Uns ist Gelegenheit zur sofortigen Nachprüfung/Nachbesserung zu geben. Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir durch Nachbesserung Gewähr. Falls wir den Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, ist der Besteller zur Minderung der Vergütung in Höhe des Mangels berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme für Nachbesserungskosten ist in jedem Fall auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht Berlin.
9. Schlussbestimmungen
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam außer sie werden von uns schriftlich bestätigt. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Hinweis:
Die Firmen R&R Service Team GbR und R&R Metallbau GmbH beteiligen sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Handwerksammer Berlin, Blücherstr. 68, 10961 Berlin verhandelt werden. 3. Preise